Organe des Vereins sind
Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens sieben Mitgliedern.
Zu den Vorstandsmitgliedern können nur aktive Mitglieder des Vereins bestellt werden. Die Wahl erfolgt einzeln. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes kann für seine rechtliche Amtszeit vom Vorstand der Nachfolger bestellt werden.
Der Vorstand führt die geschäfte des Vereins. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Vorstandsmitglieder bleiben in jedem Fall bis zu einer Neuwahl im Amt.
Der Vorstand entscheidet in Vorstandssitzungen Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Anwesenden; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Über Vorstandssitzungen sind Protokolle zu fertigen. Sitzungen des Vorstands werden vom Vorsitzenden einberufen, die Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
Außerordenliche Mitgliederversammlungen haben stattzufinden, wenn der Vorstand dies im vereinsinteresse für notwendig hält oder eine außerordentliche Mitgliederversammlung auf schriftlichen Antrag von mindestens 20% der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe der Gründe beantragt wird.
Mitgliederversammlungen sind grundsätzlich unter Einhaltung der Mindestfrist von zwei Wochen schriftlich und unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnungdurch den Vorstand einzuberufen.